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Nutzungsbedingungen für Publisher
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn du als Publisher Steady nutzen möchtest, musst du unseren Nutzungsbedingungen zustimmen. Darin sind wichtige Punkte wie Datenschutz oder der Verkauf von Mitgliedschaften geregelt. Zum Beispiel ist festgelegt, wie die Abrechnung der Mitgliederzahlungen durch Steady sowie die Auszahlung deiner Einnahmen an dich ablaufen.

Beim Anlegen eines Steady-Projekts kannst du die Nutzungsbedingungen per Klick akzeptieren. Unten kannst du sie im Detail nachlesen.

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Aktuelle Nutzungsbedingungen

1. Leistungen von Steady

Steady bietet über seine Systeme verschiedene Leistungen für Publisher an, die regelmäßig eigene (nicht werbliche) digitale Inhalte veröffentlichen, z.B. in Form von Magazinen, Blogs, Newslettern, Podcasts, Comics oder vergleichbaren Medien. Dieser Vertrag richtet sich an Firmen, Freiberufler und Inhaber eines Gewerbes. Er richtet sich nicht an Verbraucher. Die Leistungen von Steady sind derzeit:

Steady Publishing: Unterstützung bei der Veröffentlichung von digitalen Inhalten bzw. Publikationen

  • Unterstützung des Publishers bei der Verwaltung, Präsentation und Anpassung von digitalen Inhalten des Publishers (in Form von Artikeln, Newslettern oder Podcasts) im Internet für die Kunden des Publishers und ggf. sonstige Dritte (Bereitstellung)

  • Unterstützung des Publishers bei der Verbreitung seiner digitalen Inhalte durch a) Darstellung seines Angebots auf Webseiten oder Apps von Steady, b) durch den Versand von Newslettern oder durch c) Bereitstellung von Podcasts als Download oder Stream (Verbreitung)

  • Unterstützung des Publishers bei der Vermarktung seiner digitalen Inhalte („Publikation“) durch Hervorhebung seines Angebots auf Webseiten von Steady oder Apps oder durch die Unterstützung bei Kundengewinnung oder Kundenbindung, z.B. für einen Publisher Newsletter (Vermarktung)

  • Integration von „Steady-Produkten“ für die Vermarktung von digitalen Inhalten („Publikation“) des Publishers und Maßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenbindung in bzw. auf bestehende (externe) Online-Angebote des Publishers (Integration)

Steady Mitgliedschaftsprogramm: Verkauf von Mitgliedschaften bzw. Abonnements

  • Erstellung und Verwaltung von Mitgliedschaftsprogrammen für eigene digitale Inhalte („Publikation“) durch den Publisher, inkl. Verwaltung von kostenpflichtigen Mitgliedschaften (Verwaltung)

  • Verkauf und Verwaltung von kostenpflichtigen Mitgliedschaften (auch „Abonnements“) für Publikationen eines Publishers im Namen und auf Rechnung von Steady an Endkunden (auch „Mitglieder“ oder „Abonnenten“), einschließlich der Lizensierung aller dafür notwendigen digitalen Inhalte des Publishers durch Steady (Monetarisierung)

  • Integration von Mitgliedschaftsprogrammen (Verkauf und Verwaltung) oder anderer Steady Produkte in bzw. auf bestehende (externe) Online-Angebote des Publishers (Integration)

  • Vermarktung von Mitgliedschaften und digitalen Inhalten („Publikation“) und Maßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenbindung durch Hervorhebung auf Webseiten oder Apps von Steady (Vermarktung)

Alle Leistungen zusammen werden nachfolgend „Steady-Produkte“ genannt. Steady erhält als Gegenleistung entweder a) die Erlaubnis, Inhalte des Publishers in Form von Mitgliedschaften/Abonnements in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vertreiben (siehe Ziffer 2), oder b) Zahlungen des Publishers, die sich nach dem Umfang der Nutzung der Leistungen durch den Publisher richten (siehe Ziffer 3), oder c) eine Mischung aus beiden Modellen.

2. Abrechnung Steady Mitgliedschaftsprogramm (Lizensierung)

a) Lizensierung an Steady und Publisher-Lizenzgebühr

Erlaubt der Publisher die Monetarisierung seiner Inhalte durch Steady, räumt er Steady damit eine für die Bereitstellung der Inhalte an Mitglieder/Abonnenten notwendige Lizenz ein. Er erhält für die Bereitstellung der Inhalte einen Anteil der Einnahmen, die Steady mit den Inhalten erzielt ("Publisher-Lizenzgebühr").

b) Abrechnung der Publisher-Lizenzgebühr

Die Publisher-Lizenzgebühr beträgt 90% der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage sind alle Zahlungen von Mitgliedern/Abonnenten eines Monats an Steady, soweit sie sich auf die vom Publisher bereitgestellten Inhalte bzw. auf die entsprechenden Mitgliedschaften beziehen, abzüglich der dabei vereinnahmten Umsatzsteuer und der Gebühren der Zahlungsdienstleister. Bei jährlichen Zahlungen der Kunden werden während der Laufzeit der Mitgliedschaft/des Abonnements monatlich jeweils 1/12 der Zahlung als Bemessungsgrundlage angesetzt.

Der sich daraus ergebene Betrag wird (ggf. zuzüglich anfallender Umsatzsteuern) monatlich im Folgemonat an den Publisher via Paypal überwiesen. Steady kann den Auszahlungspartner mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern sowie die Auszahlung aufschieben, bis der auszuzahlende Betrag mindestens 30 EUR beträgt. Steady kann die Gebühren von Auszahlungspartnern an die Publisher weitergeben.

Die Abrechnung und Auszahlung erfolgen in der Regel in der Währung, in der die Inhalte des Publishers angeboten werden (Angebotswährung). Das ist im Zweifel die Währung, in der die Inhalte angeboten werden. Werden Lizenzgebühren in anderen Währungen als der Angebotswährung abgerechnet und/oder gezahlt (in einer Abrechnungswährung), so werden für die Abrechnung zwischen den Parteien dieses Vertrages alle Erlöse aus der Angebotswährung in die Abrechnungswährung umgerechnet.

Steady kann zur Risikoabsicherung für Rückabwicklungen, Rücklastschriften, Widerrufe und ähnliches einen angemessenen Betrag für bis zu 90 Tage einbehalten. Voraussetzungen für die Auszahlung sind die vollständigen Angaben gemäß Ziffer 5.

3. Abrechnung Steady Publishing (Leistungen nach Umfang)

Der Publisher kann Publishing-Leistungen von Steady kostenfrei nutzen, in diesem Fall ist die Nutzungsmöglichkeit aber durch eine technische Obergrenze beschränkt. Steady wird diese technische Obergrenze von Zeit zu Zeit neu festlegen, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Plattform sicherzustellen. Die aktuellen Obergrenzen sind auf der Website von Steady abrufbar.

Eine Nutzung oberhalb dieser Grenze kann für Steady mit hohen Betriebs- oder Einrichtungskosten verbunden sein (beispielsweise der Download von Podcasts über Steady oder der Versand von Mails unter Verwendung der Steady-Systeme. Die stillschweigende Duldung der Überschreitung der Obergrenzen durch Steady (beispielsweise um einem Publisher die Erprobung der Leistungen zu ermöglichen) begründet daher keinen Anspruch darauf, dass diese Obergrenzen auch in der Zukunft überschritten werden können.

Für eine dauerhafte Nutzung der Steady-Produkte über diesen Obergrenzen kann Steady dem Publisher Ergänzungsvereinbarungen gemäß der jeweils aktuellen Preis- und Leistungsübersicht anbieten, die die wirtschaftliche Belastung auf die Parteien verteilen.

4. Anpassungsklausel (Art und Umfang)

Steady kann den Leistungsumfang der Steady-Produkte außerdem aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist für die Zukunft verändern. Wesentlichen Änderungen muss der Publisher zustimmen, damit sie wirksam werden.

5. Pflichtangaben, gesetzliche Vorgaben und Rechte Dritter

Der Publisher verpflichtet sich, Impressum-, Firmen-, Steuer- und Zahlungsinformationen in den Steady-Produkten immer aktuell zu halten, um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Steady kann zur Verifikation der Angaben entsprechende Nachweise verlangen. Erlaubt der Publisher die Monetarisierung seiner nicht bei Steady publizierten Inhalte, verpflichtet er sich jeweils den Ort der Publikation in Form einer URL anzugeben.

Der Publisher versichert, dass er alle notwendigen Rechte an den von ihm angebotenen Inhalten hat. Davon abgesehen haften die Parteien wechselseitig, soweit eine solche Begrenzung rechtlich zulässig ist, dem Grunde nach nur für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach nur bis zum Vertragswert der letzten sechs Monate.

6. Klausel über die wechselseitige Verarbeitung von Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO)

Die Parteien legen Wert darauf, dass die Rechte und Pflichten der Parteien und die Rechte von Dritten in Bezug auf datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden.

Aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergeben sich daher Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des jeweils Verantwortlichen für die Daten. Beispielsweise werden die Parteien für die Dauer dieses Vertrages (und soweit es das Gesetz verlangt auch darüber hinaus) die Kontaktdaten ihrer wechselseitigen Ansprechpartner speichern, um den Vertrag durchführen zu können, und soweit Leistungen abzurechnen sind, werden auch Rechnungsinformationen gespeichert. Entscheiden sich die Parteien dafür, dass die Verarbeitung der Daten von Dritten im Rahmen des Vertrages erforderlich ist, würden auch deren Daten von den Parteien gespeichert und verarbeitet.

In Summe ist dabei sicherzustellen, dass die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Löschung und Korrektur gewahrt werden und die Parteien werden daher:

  • wechselseitig Weisungen der anderen Partei zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte achten und befolgen;

  • gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;

  • alle für die Sicherheit der Verarbeitung erforderlichen Maßnahmen ergreifen;

  • angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte von betroffenen Personen nachzukommen;

  • unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung aller Pflichten unterstützen;

  • nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder löschen oder zurückgeben und vorhandene Kopien löschen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht;

  • dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglichen und dazu beizutragen;

und sich gegenseitig unverzüglich informieren, wenn die Auffassung besteht, dass eine Weisung gegen gesetzliche Vorgaben oder diese Vereinbarung verstößt.

7. Missbräuchliche Verwendung

Der Publisher verpflichtet sich, die Steady-Produkte nicht missbräuchlich zu verwenden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine missbräuchliche Verwendung vorliegt, wenn beispielsweise:

  • strafbare oder irreführende Inhalte veröffentlicht werden;

  • Inhalte von Dritten ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden;

  • die Zugangsmöglichkeiten zu den Systemen von Steady an Dritte weitergegeben werden;

  • Steady-Produkte durch den Publisher oder mit Duldung des Publishers von Dritten auf eine Art genutzt werden, die den Betrieb der Steady-Produkte technisch, wirtschaftlich oder rechtlich gefährdet;

  • Steady-Produkte für gewerbliche Tätigkeiten außerhalb des Bereichs „Publishing“ genutzt werden, also z.B. für Werbezwecke, Produktnewsletter, Glücksspiel oder ähnliches;

  • Dateien veröffentlicht werden, die geeignet sind, die technische Sicherheit der Systeme zu gefährden, von denen aus sie aufgerufen wurden;

  • in grober Weise von den jeweils aktuellen Steady Community- und Nutzungsrichtlinien abgewichen wird.

Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung kann Steady die Steady-Produkte sperren und/ oder außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

8. Laufzeit

Beide Seiten können die Zusammenarbeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen. Für den Fall, dass Steady Inhalte des Publishers in Form von Mitgliedschaften oder Abonnements an Dritte verkauft hat, endet der Vertrag erst zu dem Zeitpunkt, zu dem auch diese Mitgliedschaften regulär beendet werden können.

Maßgeblich ist dabei vor allem die bereits bezahlte Restlaufzeit der laufenden Mitgliedschaften. Für den Fall, dass der Publisher die Bereitstellung von Inhalten vertragswidrig beendet, sperrt oder löscht und Steady die verkauften Mitgliedschaften daher vorzeitig beenden muss, kann Steady für den entstehenden Aufwand und Schaden eine angemessene Entschädigung verlangen.

Ende der Nutzungsbedingungen.

Frühere Vereinbarungen

Du hast eine Frage und in unserem Hilfebereich keine Antwort darauf gefunden? Dann kontaktiere uns gerne unter support@steadyhq.com.

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